In der Regel deckt die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung Schadenersatzansprüche Dritter ab, die sich aus dem Verhalten Ihres Tieres ergeben. Dabei gilt: Versichert ist nicht der Halter, sondern das Tier. Geht also Ihr Nachbar mit Ihrem Hund spazieren, bleibt der Versicherungsschutz weiter bestehen.
Zusätzlich bieten einige Versicherungsgesellschaften Sonderkonditionen an: So sind in der Regel Jungtiere (Fohlen oder Welpen) zwischen einem halben und einem Jahr beitragsfrei mitversichert, wenn für das Muttertier bereits eine Police abgeschlossen wurde. Sie sollten es Ihrer Versicherungsgesellschaft aber immer mitteilen, wenn Sie ein neues Tier erwerben oder bekommen.
Wichtig: Eigene Schäden sind nicht versicherbar. Zerkratzt Ihr Hund also das neue Sofa, müssen Sie für diesen Schaden leider selbst aufkommen.
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