Das Zertifikat "OK power" wird vom Öko-Institut e.V. in Zusammenarbeit mit dem WWF Deutschland und der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen vergeben. Im Mittelpunkt der Vergabekriterien des Gütesiegels "ok-Power" steht die Garantie, dass die mit dem Gütesiegel ausgestatteten Produkte zu einer Umweltentlastung führen.
Hierzu muss der Anbieter den Neubau von Kraftwerken auf regenerativer Basis nach quantifizierten Mindestbedingungen fördern. Das Gütesiegel wird für zwei verschiedene Gruppen von Ökostrom-Angeboten vergeben:
- sog. "Händlermodelle"
Hier wird der Kunde vertraglich mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert. In diesem Falle muss zwei Drittel des Stroms aus Anlagen kommen, die nicht älter als drei Jahre sind. Die Hälfte dieser Neuanlagen sollen außerhalb des Förderbereichs des Erneuerbare Energien Gesetzes entstehen.
- sog. "Fonds- oder Zuschussmodelle"
Hier wird der Kunde i.d.R. mit demselben Strom wie bisher beliefert. Die Förderung erneuerbarer Energien besteht darin, dass ein Aufpreis auf den üblichen Tarif gezahlt und für die Unterstützung neuer regenerativer Kraftwerke verwendet wird. Hier regelt das Gütesiegel die Verwendung der Fördermittel und stellt Mindestanforderungen an die Förderwirkung solcher Angebote. Zudem wird der Anbieter verpflichtet, seine Kunden über die Art des gelieferten Stroms zu informieren.