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Bausparvertrag - alter Hut oder Top-Anlage?!
Der Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt. Ein Bausparvertrag wird in der Hauptsache für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart, der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlenden Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.
Der Bausparvertrag ist eine geeignete Anlageform für die vermögenswirksame Leistungen zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie. Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie bezeichnet. Als Mindestsparzeit wird die Zeit bezeichnet, die je nach Tarif und den Bausparbedingungen, den Zeitraum zwischen Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt. Die Mindestsparzeit ist in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und umfasst je nach Tarif einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten. Die Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages errechnet. Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist, die Zuteilungsreife kann allerdings bis zu 3 Jahren dauern. |
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